Rechtsprechung
BVerfG, 25.01.2010 - 2 BvR 130/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 55 Abs 2 Nr 2 AufenthG 2004, § 55 Abs 2 Nr 4 AufenthG 2004, § 58 AufenthG 2004
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Untersagung, die Ausweisung eines Ausländers zu vollziehen - ggf unzureichende Berücksichtigung familiärer Bindungen des Ausländers sowie mangelhafte Feststellung der Wiederholungsgefahr bzgl Straftaten - rewis.io
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Untersagung, die Ausweisung eines Ausländers zu vollziehen - ggf unzureichende Berücksichtigung familiärer Bindungen des Ausländers sowie mangelhafte Feststellung der Wiederholungsgefahr bzgl Straftaten
- rewis.io
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Untersagung, die Ausweisung eines Ausländers zu vollziehen - ggf unzureichende Berücksichtigung familiärer Bindungen des Ausländers sowie mangelhafte Feststellung der Wiederholungsgefahr bzgl Straftaten
- datenbank.nwb.de
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Untersagung, die Ausweisung eines Ausländers zu vollziehen - ggf unzureichende Berücksichtigung familiärer Bindungen des Ausländers sowie mangelhafte Feststellung der Wiederholungsgefahr bzgl Straftaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 03.11.2009 - 11 B 2807/09
- OVG Niedersachsen, 06.01.2010 - 8 ME 217/09
- OVG Niedersachsen, 06.01.2010 - 8 PA 218/09
- OVG Niedersachsen, 21.01.2010 - 8 MC 11/10
- OVG Niedersachsen, 21.01.2010 - 8 ME 11/10
- OVG Niedersachsen, 21.01.2010 - 8 ME 8/10
- OVG Niedersachsen, 21.01.2010 - 8 PA 9/10
- BVerfG, 25.01.2010 - 2 BvR 130/10
- BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10
- BVerfG, 22.10.2010 - 2 BvR 130/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
Auszug aus BVerfG, 25.01.2010 - 2 BvR 130/10
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ; stRspr). - BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
Auszug aus BVerfG, 25.01.2010 - 2 BvR 130/10
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ; stRspr). - OVG Niedersachsen, 06.01.2010 - 8 ME 217/09
Vorläufiger Rechtsschutz, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, familiäre …
Auszug aus BVerfG, 25.01.2010 - 2 BvR 130/10
Die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 6. Januar 2010 - 8 ME 217/09 - ist nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet.